Zahnversicherung Leistungsfall · Tipps im Leistungsfall
Zahnversicherung Leistungsfall - Richtiges Verhalten im Leistungsfall
Bevor mit einer Zahnbehandlung begonnen wird, sollten sich Inhaber einer Zahnversicherung immer einen genauen Heil- und Kostenplan von ihrem Zahnarzt erstellen lassen. Darin werden alle für die Aufwendungen anfallenden Kosten einzeln aufgelistet, sodass sowohl Versicherungsnehmer wie auch die Zahnversicherung, welche die Kosten übernehmen soll, einen Überblick erhalten. Der Heil- und Kostenplan muss vom Patienten nicht zwangsläufig akzeptiert werden. Erscheinen die berechneten Aufwendungen zu hoch, können auch alternative Angebote von anderen Zahnärzten eingeholt werden. Allerdings können die Ärzte hierfür Gebühren berechnen, sodass vorher überlegt werden sollte, inwieweit zusätzliche Kostenpläne erforderlich sind.
Zahnversicherung Leistungsfall - Was ist
im Leistungsfall zu beachten?Nach Prüfung des Heil- und Kostenplans erhält der Patient von seiner Zahnversicherung eine genaue Aufstellung, welche Kosten in welcher Höhe übernommen werden. Bei umfangreichen Behandlungen und wenig leistungsstarken Tarifen, kann der Eigenanteil trotz Zahnversicherung noch recht hoch sein. Die meisten Zahnärzte bieten über die Abrechnungsstelle jedoch auch eine Ratenzahlung an.
Nach Ende der Behandlung erhält der Versicherte von seinem Zahnarzt die Rechnung, welche dann einfach bei der Versicherung eingereicht wird. Es ist nicht erforderlich, dass der Versicherungsnehmer gegenüber dem Zahnarzt in Vorleistung gehen muss. Nach Prüfung der Rechnung überweist die Zahnversicherung den Erstattungsbetrag auf das Konto des Versicherungsnehmers, welcher die Rechnung damit begleichen kann.