Zahnversicherungen – Tarife, Rechner, Vergleich zur privaten Zahnversicherung 2024
Viele Menschen mit gesetzlicher Krankenversicherung glauben fälschlicherweise, dass sie sich keine Sorgen um zusätzliche Zahnversicherungen machen müssen. Sie nehmen an, dass ihre Krankenkasse alle Zahnbehandlungskosten abdeckt.
Allerdings ist diese Annahme nicht ganz korrekt. Seit 2005 erstatten gesetzliche Krankenkassen für Zahnersatz lediglich befundbezogene Festzuschüsse und decken viele Zahnbehandlungen gar nicht mehr ab.
Dadurch tragen Patienten oft mehr als die Hälfte der Behandlungskosten selbst. Für häufige Behandlungen wie verblendete Kronen, Implantate oder Inlays gibt es nur minimale Zuschüsse. Die verbleibenden Kosten müssen Patienten selbst tragen oder über private Zahnversicherungen abdecken.
Private Zahnversicherungen erstatten Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernommen werden. Sie helfen, den Eigenanteil bei hohen Zahnarztkosten zu reduzieren.
Gesetzliche Regelungen – Kaum Erstattung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen kieferorthopädische Behandlungskosten heute nur noch in komplizierten Fällen. Gemäß §29 Abs. 1 SGB V erfolgt dies nur, wenn Kiefer- oder Zahnfehlstellungen das Kauen, Beißen, Atmen oder Sprechen wesentlich beeinträchtigen.
Wenn eine Behandlung genehmigt wird, was selten vorkommt, muss sie “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” sein und im Rahmen des Notwendigen bleiben. Fehlt eine private Zahnversicherung, muss der Patient ohne Kassenunterstützung die vollen Kosten tragen.
Gerade beim Zahnersatz, wie bei Implantaten, können die Kosten schnell mehrere Tausend Euro betragen, während die Leistungen der Krankenkassen in den letzten Jahren stark zurückgegangen sind.
Um sich vor hohen Zusatzkosten zu schützen, haben bereits über 16 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.
Eine solche Versicherung ist sinnvoll für gesetzlich Versicherte, die sich vor hohen Zahnarztkosten schützen wollen. Die Krankenkassen erstatten nur 60% für einfache Regelversorgungen bei medizinisch notwendigen Behandlungen. Der Eigenanteil bei hochwertigem Zahnersatz kann daher mehrere Tausend Euro betragen.
Die Zahnzusatzversicherung ist daher für alle Altersgruppen – von Kindern über Jugendliche bis zu Senioren – empfehlenswert. Letztes Jahr entschieden sich deshalb über 16 Millionen gesetzlich Versicherte für eine solche Zusatzversicherung.
Was genau ist eine Regelversorgung?
Die Regelversorgung bei Zahnbehandlungen bezeichnet die Basisleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie umfasst die kostengünstigste, medizinisch sinnvolle Versorgung, die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt wird.
Bei Zahnersatz beteiligen sich die Krankenkassen mit einem Festzuschuss, der 60% der Kosten für die Regelversorgung abdeckt. Bei einem gut geführten Bonusheft kann dieser Anteil auf bis zu 75% steigen.
Ohne Zahnzusatzversicherung müssen gesetzlich Versicherte die übrigen Kosten selbst tragen. Bei teurem Zahnersatz, wie Implantaten, können diese Kosten leicht 3000 Euro oder mehr betragen.
Leistungen der Krankenkassen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für allgemeine Zahnbehandlungen wurden ebenso reduziert. So wird beispielsweise nur noch etwa jede zweite Wurzelbehandlung übernommen. Der Zahnarzt darf bei Kostenübernahme maximal drei Füllungen einsetzen, während früher keine Begrenzung bestand. Die Kosten hierfür liegen zwischen 500 und 1200 Euro pro Zahn.
Bei Parodontose-Behandlungen übernehmen die Krankenkassen die Kosten nur, wenn alle Zähne betroffen sind. Daher bleiben Patienten oft auf den Kosten sitzen, da selten jemand wartet, bis alle Zähne betroffen sind. Die Kosten pro Zahn liegen bei etwa 300 Euro.
Professionelle Zahnreinigungen, die zur Erhaltung der Zähne wichtig sind, werden ebenfalls nicht von den Krankenkassen getragen. Eine vollständige professionelle Zahnreinigung kostet durchschnittlich 100 bis 150 Euro pro Behandlung. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt diese Kosten, teilweise sogar mehrmals jährlich.
Wartezeit – Ab wann können Leistungen in Anspruch genommen werden?
Die Verfügbarkeit von Leistungen bei Zahnversicherungen variiert je nach Tarif. Üblicherweise gibt es eine Wartezeit, nach deren Ablauf erst Leistungen in Anspruch genommen werden können, wie beispielsweise 6 Monate nach Beginn der Versicherung. Für professionelle Zahnreinigungen entfällt diese Wartezeit meist.
Es existieren auch Zahnzusatz-Tarife ohne Wartezeit, die sofort nach Versicherungsbeginn leisten. Jedoch sind Behandlungen, die schon vor Vertragsabschluss empfohlen wurden, oft nicht abgedeckt.
Des Weiteren wird die Erstattungshöhe oft durch eine sogenannte Zahnstaffel begrenzt, die festlegt, wie hoch die jährlichen Erstattungen maximal sein können. In den ersten Vertragsjahren sind die Erstattungen meist limitiert.
Beispiele für Erstattungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Bei drei fehlenden Zähnen, für die Implantate nötig sind, kostet der hochwertige Zahnersatz etwa 3.000 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt davon nur 618 Euro, sodass der Eigenanteil ohne private Zahnversicherung 2.382 Euro beträgt.
- Bei zwei beschädigten Zähnen, die Inlays benötigen, belaufen sich die Kosten auf ca. 800 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt davon 80 Euro, was einen Eigenanteil von 720 Euro ohne private Zahnversicherung bedeutet.
- Für zweimal jährlich stattfindende professionelle Zahnreinigungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen keine Kosten. Der Eigenanteil ohne Zahnversicherung liegt hier zwischen 200 und 300 Euro.
Zahnversicherung Beratung und Angebote
Angesichts dieser Regelungen empfiehlt sich eine frühzeitige Absicherung mit privaten Zahnversicherungen, um sich vor hohen Selbstkosten im zahnärztlichen Bereich zu schützen. Private Zahnversicherungen sind in jungen Jahren sehr günstig und zahlen sich oftmals bereits schon durch die Inanspruchnahme der professionellen Zahnreinigung aus.
Da es aber viele Zahnversicherung Anbieter gibt, sollte vor dem Abschluss ein genauer Vergleich erfolgen.
Achten Sie beim Vergleich von Zahnversicherungen auf folgende Fragen:
- Wieviel Prozent wird beim Zahnersatz übernommen?
- Wird zwischen Inlays, Onlays und Implanten unterschieden?
- Welche Einschränkungen gelten jeweils für die Zahnversicherungen?
- Wird die Zahnbehandlung im Rahmen der Zahnversicherungen übernommen?
- Wird die professionelle Zahnreinigung erstattet?
- Wird Kieferorthopädie erstattet?
- Ist in den jeweiligen Zahnversicherungen ein Heil- und Kostenplan für die Erstattung erforderlich?
- Bezieht sich die Kostenübernahme auf die Restkosten oder den Rechnungsbetrag?
- Werden die Kosten von den Zahnversicherungen nur im Rahmen der Regelversorgung übernommen oder auch bei privatzahnärztlicher Behandlung?
Kann eine bestehende Zahnversicherung gewechselt werden?
Ja, es ist möglich, Ihre bestehende private Zahnzusatzversicherung zu wechseln. Dabei sollten Sie jedoch die Kündigungsfrist Ihrer aktuellen Versicherung beachten, die häufig bei drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres liegt. Zudem haben Zahnversicherungen oft eine Mindestvertragslaufzeit von ein oder zwei Jahren, sodass eine Kündigung erst nach deren Ablauf möglich ist.
Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen zu, wenn Ihre Zahnversicherung die Beiträge erhöht. In diesem Fall haben Sie vier Wochen Zeit, um nach Ankündigung der Beitragserhöhung zu kündigen.
Wichtig: Kündigen Sie Ihre aktuelle Zahnversicherung erst, nachdem Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, um eine lückenlose Versicherungssicherheit zu gewährleisten.
Überprüfen Sie zudem, ob Ihr aktueller Tarif nach Art der Lebensversicherung gestaltet ist, was stabile Beiträge im Alter bedeutet. Beachten Sie, dass angesparte Alterungsrückstellungen bei einem Anbieterwechsel verloren gehen können, weshalb sich ein Wechsel in solchen Fällen unter Umständen nicht lohnt.
Die größten privaten Krankenversicherungen in Deutschland
Die größten PKV-Anbieter in Deutschland, die auch Tarife für eine Zahnversicherung anbieten:
- SDK (Süddeutsche Krankenversicherung)
- Würzburger
- ARAG
- Gothaer
- LKH (Landeskrankenhilfe)
- UKV / Union Krankenversicherung
- Versicherungskammer Bayern
- Hallesche
- Barmenia
- LVM Krankenversicherung
- Ergo Direkt
- Axa
- Generali Krankenversicherung
- Münchener Verein
- PAX-Familienfürsorge
- DKV (Deutsche Krankenversicherung)
- ottonova Krankenversicherung
- Concordia
- Debeka
- Nürnberger
- Central Krankenversicherung
- Alte Oldenburger
- Inter Krankenversicherung
- HUK Coburg Krankenversicherung
- DBV
- Universa
- Mecklenburgische
- Mannheimer Krankenversicherung
- Continentale Krankenversicherung
- Allianz PKV
- Provinzial
- BBKK / Bayerische Beamtenkrankenkasse
- DFV / Deutsche Familienversicherung
- Envivas Krankenversicherung
- Signal Iduna (konsolidiert aus Signal Iduna Krankenversicherung und Deutscher Ring Krankenversicherung)
- Ergo
- VRK (Versicherer im Raum der Kirchen)
- R+V
- Württembergische Krankenversicherung
- Deutsche Ärzteversicherung
- Vigo Krankenversicherung
- Hanse Merkur
- DEVK
- Weiterführende Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie auf diesen Seiten, mitsamt Rechnern und Vergleichen rund um das Thema der Zahnzusatzversicherung.
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