Zahnversicherungen – Tarife, Rechner, Vergleich zur privaten Zahnversicherung 2023

Viele gesetzlich Versicherte sind der Meinung, dass sie sich um das Thema Zahnversicherung keine Gedanken machen müssen, da sie denken, dass die gesetzlichen Krankenkassen vermeintlich für alle Fälle von Zahnbehandlungen aufkommen und die anfallenden Kosten erstatten.
Doch leider ist dies nur die halbe Wahrheit. Denn gesetzliche Krankenkassen zahlen bereits seit vielen Jahren (seit 2005) Zahnersatz nur noch befundbezogene Festzuschüsse und übernehmen zudem bei vielen Zahnbehandlungen keine Kosten mehr.
Somit zahlen die Patienten mittlerweile in sehr vielen Fällen weit mehr als 50% der Behandlungskosten selbst. Beispielsweise gibt es für die häufig vorkommenden Behandlungen wie verblendete Kronen, Implantate oder Inlays nur noch sehr geringe Zuschüsse. Die Restkosten müssen dann entweder selbst getragen oder mit Hilfe von privaten Zahnversicherungen abgefangen werden.
Eine private Zahnversicherung erstattet die Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Private Zahnversicherungen verringern den Eigenanteil bei hohen Zahnarztrechnungen.
Gesetzliche Regelungen – Kaum Erstattung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie
Neben stark eingeschränkten Erstattungen bei Zahnersatz tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nur noch in sehr schwierigen Fällen. Laut §29 Abs. 1 SGB V nur noch dann, “wenn die Kiefer- oder Zahnfehlstellung das Kauen, Beißen, Atmen oder Sprechen erheblich beeinflusst”.
Sofern eine Leistung bewilligt wird (was in der Praxis mittlerweile sehr selten der Fall ist), muss diese außerdem noch “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und sich im Rahmen des Notwendigen bewegen“. Ist dies nicht der Fall und verfügt der Patient dann über keine private Zahnversicherung, so muss er die gesamten Behandlungskosten komplett selbst tragen.
Insbesondere wenn Zähne ersetzt werden müssen, wird es oft richtig teuer. Hochwertiger Zahnersatz (z.B. Implantate) kostet schnell mehrere Tausend Euro. Gleichzeitig haben die Krankenkassen ihre Leistungen in den vergangenen Jahren deutlich reduziert.
Um diese Leistungslücke zu schließen und sich im Fall der Fälle vor hohen Zuzahlungen zu schützen, hatten letztes Jahr bereits über 16 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.
Eine Zahnzusatzversicherung ist für gesetzlich versicherte Personen sinnvoll, die sich vor hohen Zahnarztrechnungen schützen möchten. Denn Krankenversicherungen zahlen bei medizinisch notwendigen Behandlungen lediglich 60% für eine einfache Regelversorgung. Insbesondere für hochwertigen Zahnersatz kann der Eigenanteil bei mehreren Tausend Euro liegen.
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich daher für jegliche Altersgruppen – von Kindern und Jugendlichen bis hin zu Senioren. Letztes Jahr haben daher über 16 Millionen gesetzlich Versicherte für eine private Zahnzusatzversicherung entschieden.
Was genau ist eine Regelversorgung?
Unter der Regelversorgung versteht man bei Zahnbehandlungen die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies ist in der Regel die kostengünstigste Versorgung, die medizinisch sinnvoll ist und von den gesetzlichen Krankenkassen akzeptiert.
Bei Zahnersatz zahlen die Krankenkassen lediglich einen Festzuschuss. Dieser Zuschuss deckt 60% der Kosten für eine Regelversorgung. Bei einem ordentlich geführten Bonusheft steigt der Anteil auf bis zu 75% der Regelversorgung.
Die restlichen Kosten müssen gesetzlich Versicherte selbst zahlen, wenn sie keine Zahnzusatzversicherung haben. Bei teurem Zahnersatz, wie beispielsweise einem Implantat, können dabei schnell Kosten von 3000 Euro oder mehr anfallen.
Leistungen der Krankenkassen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für gewöhnliche Zahnbehandlungen wurden ebenfalls reduziert. So wird beispielsweise nur noch im Durchschnitt jede zweite Wurzelbehandlung übernommen. Bei einer Kostenübernahme darf der Zahnarzt nur noch maximal 3 Füllungen einbringen. Früher war die Anzahl unbegrenzt. Die Kosten hierfür betragen zwischen 500,- EUR und 1200,- EUR pro Zahn.
Bei der Parodontose Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten nur noch dann, wenn alle Zähne von Parodontose betroffen sind. Dieser medizinische Irrwitz trägt folglich dazu bei, dass Patienten in den meisten Fällen auf den Kosten sitzen bleiben, da kaum jemand warten möchte, bis alle Zähne von Parodontose betroffen sind. Kostenfaktor hierbei ist ca. 300,- EUR pro Zahn.
Die professionelle Zahnreinigung, die notwendig ist, um die Zähne möglichst lange in einem guten und gepflegten Zustand zu erhalten, wird ebenfalls nicht mehr von den Kassen übernommen. Eine vollständige professionelle Zahnreinigung kostet im Durchschnitt 100,- bis 150,- EUR pro Behandlung. Dies wird von einer guten Zahnzusatzversicherung übernommen; teilweise sogar mehrmals pro Jahr.
Wartezeit – Ab wann können Leistungen in Anspruch genommen werden
Ab wann Zahnversicherungen leisten, hängt vom jeweiligen Tarif ab. In der Regel leistet eine private Zahnzusatzversicherung erst nach einer Wartezeit. Das bedeutet, dass die Leistungen erst nach einer bestimmten Frist in Anspruch genommen werden können – bspw. 6 Monate nach Versicherungsbeginn. Für eine professionelle Zahnreinigung entfällt die Wartezeit bei fast allen Tarifen.
Es gibt zudem viele Zahnzusatz Tarife ohne Wartezeit, die sofort ab Versicherungsbeginn leisten. Allerdings sind auch hier Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten waren, meist vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Für die Höhe der Erstattungen gilt zudem in der Regel eine sog. Zahnstaffel. Die Zahnstaffel legt fest, bis zu welcher Höhe Leistungen pro Jahr erstattet werden. In den ersten Vertragsjahren sind die Erstattungen meist begrenzt.
Beispiele für Erstattungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Befund: 3 fehlende Zähne, Implantate notwendig
- Sind z.B. 3 fehlende Zähne zu ersetzen so, kostet ein höherwertiger Zahnersatz ca. 3.000,- EUR. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen davon nur 618,- EUR.
Ihr Eigenanteil ohne private Zahnversicherungen beträgt somit 2382,- EUR.
- Sind z.B. 3 fehlende Zähne zu ersetzen so, kostet ein höherwertiger Zahnersatz ca. 3.000,- EUR. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen davon nur 618,- EUR.
- Befund: 2 beschädigte Zähne, Inlays notwendig
- 2 Inlays kosten ca. 800,- EUR. Davon zahlt die gesetzliche Krankenkasse 80,- EUR.
Ihr verbleibender Eigenanteil ohne private Zahnversicherungen beträgt somit 720,- EUR.
- 2 Inlays kosten ca. 800,- EUR. Davon zahlt die gesetzliche Krankenkasse 80,- EUR.
- Zahnpflege
- Nehmen Sie 2 Mal jährlich die professionelle Zahnreinigung in Anspruch, übernimmt die gesetzliche Kasse hiervon keine Kosten mehr.
Ihr Eigenanteil in diesem Fall beträgt ohne Zahnversicherungen ca. 200,- bis 300,- EUR.
- Nehmen Sie 2 Mal jährlich die professionelle Zahnreinigung in Anspruch, übernimmt die gesetzliche Kasse hiervon keine Kosten mehr.
Zahnversicherung Beratung und Angebote
Angesichts dieser Regelungen empfiehlt sich eine frühzeitige Absicherung mit privaten Zahnversicherungen, um sich vor hohen Selbstkosten im zahnärztlichen Bereich zu schützen. Private Zahnversicherungen sind in jungen Jahren sehr günstig und zahlen sich oftmals bereits schon durch die Inanspruchnahme der professionellen Zahnreinigung aus.
Da es aber viele Zahnversicherung Anbieter gibt, sollte vor dem Abschluss ein genauer Vergleich erfolgen.
Achten Sie beim Vergleich von Zahnversicherungen auf folgende Fragen:
- Wieviel Prozent wird beim Zahnersatz übernommen?
- Wird zwischen Inlays, Onlays und Implanten unterschieden?
- Welche Einschränkungen gelten jeweils für die Zahnversicherungen?
- Wird die Zahnbehandlung im Rahmen der Zahnversicherungen übernommen?
- Wird die professionelle Zahnreinigung erstattet?
- Wird Kieferorthopädie erstattet?
- Ist in den jeweiligen Zahnversicherungen ein Heil- und Kostenplan für die Erstattung erforderlich?
- Bezieht sich die Kostenübernahme auf die Restkosten oder den Rechnungsbetrag?
- Werden die Kosten von den Zahnversicherungen nur im Rahmen der Regelversorgung übernommen oder auch bei privatzahnärztlicher Behandlung?
Kann eine bestehende Zahnversicherung gewechselt werden?
Ja, Ihre private bestehende Zahnzusatzversicherung können Sie wechseln. Bei einem Wechsel müssen Sie die Kündigungsfrist Ihrer bisherigen Zahnversicherung beachten, diese liegt meistens bei 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Zahnversicherungen haben meistens eine Mindestvertragslaufzeit von 1 oder 2 Jahren, so dass erst nach Ablauf dieser Frist die bestehende Zahnversicherung gekündigt werden kann.
Zudem haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, falls Ihre Zahnversicherung die Beiträge erhöht. Nach der Ankündigung einer Beitragserhöhung haben Sie 4 Wochen Zeit, den Vertrag zu kündigen.
Aber Vorsicht: Kündigen Sie Ihre Zahnversicherung erst, wenn Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, damit Sie ohne Unterbrechung versichert sind.
Prüfen Sie außerdem, ob Sie einen Tarif nach Art der Lebensversicherung mit stabilen Beiträgen im Alter abgeschlossen haben. Angesparte Alterungsrückstellungen würden Sie bei einem Anbieter-Wechsel verlieren. Daher lohnt sich ein Wechsel des Anbieters hier teilweise nicht.
Die größten privaten Krankenversicherungen in Deutschland
Die größten PKV-Anbieter in Deutschland, die auch Tarife für eine Zahnversicherung anbieten:
- Debeka
- Axa
- DKV (Deutsche Krankenversicherung)
- Signal Iduna (konsolidiert aus Signal Iduna Krankenversicherung und Deutscher Ring Krankenversicherung)
- Allianz PKV
- HUK Coburg Krankenversicherung
- Continentale Krankenversicherung
- BBKK / Bayerische Beamtenkrankenkasse
- Central Krankenversicherung
- Barmenia
- Versicherungskammer Bayern
- Hallesche
- Hanse Merkur
- Gothaer
- Generali Krankenversicherung
- DBV
- LKH (Landeskrankenhilfe)
- SDK (Süddeutsche Krankenversicherung)
- UKV / Union Krankenversicherung
- Inter Krankenversicherung
- Universa
- Münchener Verein
- R+V
- Ergo
- Ergo Direkt
- ARAG
- LVM Krankenversicherung
- DFV / Deutsche Familienversicherung
- Alte Oldenburger
- Nürnberger
- Württembergische Krankenversicherung
- PAX-Familienfürsorge
- Mannheimer Krankenversicherung
- Envivas Krankenversicherung
- DEVK
- Provinzial
- Concordia
- Mecklenburgische
- Würzburger
- Deutsche Ärzteversicherung
- Vigo Krankenversicherung
- VRK (Versicherer im Raum der Kirchen)
- ottonova Krankenversicherung
- Weiterführende Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie auf diesen Seiten, mitsamt Rechnern und Vergleichen rund um das Thema der Zahnzusatzversicherung.
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