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Zahnversicherung - Angebote, Rechner, Vergleiche, Informationen
Die meisten gesetzlich Versicherten sind der Meinung, dass sie sich um das Thema Zahnversicherung keine Gedanken machen müssen, da sie denken, dass die gesetzlichen Krankenkassen schließlich für alle Fälle von Zahnbehandlungen aufkommen und die anfallenden Kosten erstatten. Doch leider ist dies nur die halbe Wahrheit. Denn gesetzliche Krankenkassen zahlen bereits seit dem 01.01.2005 für Zahnersatz nur noch befundbezogene Festzuschüsse und übernehmen zudem bei vielen Zahnbehandlungen keine Kosten mehr. Somit zahlen die Patienten mittlerweile in sehr vielen Fällen weit mehr als 50% der Behandlungskosten selbst. Beispielsweise gibt es für die häufig vorkommenden Behandlungen wie verblendete Kronen, Implantate oder Inlays nur noch sehr geringe Zuschüsse. Die Restkosten müssen dann entweder selbst getragen oder mit Hilfe von privaten Zahnversicherungen oder einer Zahnzusatzversicherung abgefangen werden.
Gesetzliche Regelungen - Kaum Erstattung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie
Zahnversicherungen - Die besten und
günstigsten Tarife für die ganze FamilieNeben stark eingeschränkten Erstattungen bei Zahnersatz tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nur noch in sehr schwierigen Fällen. Laut §29 Abs. 1 SGB V nur noch dann, "wenn die Kiefer- oder Zahnfehlstellung das Kauen, Beissen, Atmen oder Sprechen erheblich beeinflusst".
Sofern eine Leistung bewilligt wird (was in der Praxis mittlerweile sehr selten der Fall ist), muss diese außerdem noch "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und sich im Rahmen des Notwendigen bewegen". Ist dies nicht der Fall und verfügt der Patient dann über keine private Zahnversicherung, so muss er die gesamten Behandlungskosten komplett selbst tragen.
Gesetzliche Regelungen - Reduzierte Erstattung bei Zahnbehandlungen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für gewöhnliche Zahnbehandlungen wurden ebenfalls reduziert. So wird beispielsweise nur noch im Durchschnitt jede zweite Wurzelbehandlung übernommen. Bei einer Kostenübernahme darf der Zahnarzt nur noch maximal 3 Füllungen einbringen. Früher war die Anzahl unbegrenzt. Die Kosten hierfür betragen zwischen 500,- EUR und 1200,- EUR pro Zahn.
Bei der Parodontosebehandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten nur noch dann, wenn alle Zähne von Parodontose betroffen sind. Dieser medizinische Irrwitz trägt folglich dazu bei, dass Patienten in den meisten Fällen auf den Kosten sitzen bleiben, da kaum jemand warten möchte, bis alle Zähne von Parodontose betroffen sind. Kostenfaktor hierbei ist ca. 300,- EUR pro Zahn.
Die professionelle Zahnreinigung, die notwendig ist, um die Zähne möglichst lange in einem guten und gepflegten Zustand zu erhalten, wird ebenfalls nicht mehr von den Kassen übernommen. Eine vollständige professionelle Zahnreinigung kostet im Durchschnitt 100,- bis 150,- EUR pro Behandlung. Dies wird von einer guten Zahnzusatzversicherung übernommen; teilweise sogar mehrmals pro Jahr.
Beispiele für Erstattungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Befund: 3 fehlende Zähne, Implantate notwendig
- Sind z.B. 3 fehlende Zähne zu ersetzen so, kostet ein höherwertiger Zahnersatz ca. 3.000,- EUR. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen davon nur 618,- EUR.
Ihr Eigenanteil ohne private Zahnversicherungen beträgt somit 2382,- EUR.
- Sind z.B. 3 fehlende Zähne zu ersetzen so, kostet ein höherwertiger Zahnersatz ca. 3.000,- EUR. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen davon nur 618,- EUR.
- Befund: 2 beschädigte Zähne, Inlays notwendig
- 2 Inlays kosten ca. 800,- EUR. Davon zahlt die gesetzliche Krankenkasse 80,- EUR.
Ihr verbleibender Eigenanteil ohne private Zahnversicherungen beträgt somit 720,- EUR.
- 2 Inlays kosten ca. 800,- EUR. Davon zahlt die gesetzliche Krankenkasse 80,- EUR.
- Zahnpflege
- Nehmen Sie 2 Mal jährlich die professionelle Zahnreinigung in Anspruch, übernimmt die gesetzliche Kasse hiervon keine Kosten mehr.
Ihr Eigenanteil in diesem Fall beträgt ohne Zahnversicherungen ca. 200,- bis 300,- EUR.
- Nehmen Sie 2 Mal jährlich die professionelle Zahnreinigung in Anspruch, übernimmt die gesetzliche Kasse hiervon keine Kosten mehr.
Zahnversicherung Beratung und Angebote
Angesichts dieser Regelungen empfiehlt sich eine frühzeitige Absicherung mit privaten Zahnversicherungen, um sich vor hohen Selbstkosten im zahnärztlichen Bereich zu schützen. Private Zahnversicherungen sind in jungen Jahren sehr günstig und zahlen sich oftmals bereits schon durch die Inanspruchnahme der professionellen Zahnreinigung aus. Da es aber viele Zahnversicherung Anbieter gibt, sollte vor dem Abschluss ein genauer Vergleich erfolgen.
Achten Sie beim Vergleich von Zahnversicherungen auf folgende Fragen:
- Wieviel Prozent wird beim Zahnersatz übernommen?
- Wird zwischen Inlays, Onlays und Implanten unterschieden?
- Welche Einschränkungen gelten jeweils für die Zahnversicherungen?
- Wird die Zahnbehandlung im Rahmen der Zahnversicherungen übernommen?
- Wird die professionelle Zahnreinigung erstattet?
- Wird Kieferorthopädie erstattet?
- Ist in den jeweiligen Zahnversicherungen ein Heil- und Kostenplan für die Erstattung erforderlich?
- Bezieht sich die Kostenübernahme auf die Restkosten oder den Rechnungsbetrag?
- Werden die Kosten von den Zahnversicherungen nur im Rahmen der Regelversorgung übernommen oder auch bei privatzahnärztlicher Behandlung?